Der Zweck des Vereins ist:
Die Förderung der Jugendhilfe,
Die Förderung der Erziehung, Kinder- Jugend- und Erwachsenenbildung einschließlich der Studentenhilfe,
Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S.d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder,
Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und
Die Förderung des traditionellen Brauchtums.